Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1482
OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01 (https://dejure.org/2001,1482)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2001 - 16 WF 492/01 (https://dejure.org/2001,1482)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 2001 - 16 WF 492/01 (https://dejure.org/2001,1482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltstitelanpassungsgesetz; Ächtung der Gewalt; Rechtsstaatsprinzip; Vereinfachtes Verfahren; Vorlage zum BVerfG

  • Judicialis

    UTAG § 2; ; ZPO § 655; ; ZPO § 655 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3; ; ZPO § 656; ; KindUG § 3; ; BGB § 1612 b Abs. 5; ; BGB § 1612 b Abs. 1 u 2; ; BGB § 1610 Abs. 3; ; RPflG § 5 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 GG ) unvereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1224 (Ls.)
  • NJW 2002, 632 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 172
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
    Dieser ist, selbst wenn er die anzuwendenden Vorschriften für verfassungswidrig hält, nicht zur Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG befugt (vgl. BVerfGE 61, 75, 77; FamRZ 2000, 731, 732 f.).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 88, 118, 123 f.).
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
    Auch in der in FamRZ 1997, 806 veröffentlichten Entscheidung, in der der BGH seine Rechtsprechung zur Anrechnung von Kindergeld modifiziert hat, hat er es nicht für "unterhaltsfest" erklärt, sondern seinen Einsatz für Unterhaltszwecke von Billigkeitserwägungen abhängig gemacht (und in einer späteren Entscheidung ohne nähere Begründung bejaht, vgl. FamRZ 1999, 372, 374).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
    Auch in der in FamRZ 1997, 806 veröffentlichten Entscheidung, in der der BGH seine Rechtsprechung zur Anrechnung von Kindergeld modifiziert hat, hat er es nicht für "unterhaltsfest" erklärt, sondern seinen Einsatz für Unterhaltszwecke von Billigkeitserwägungen abhängig gemacht (und in einer späteren Entscheidung ohne nähere Begründung bejaht, vgl. FamRZ 1999, 372, 374).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 97/91

    Rechtsstellung des ausbildungsunterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
    Dies muss auch gelten, wenn die Ausgestaltung des Vereinfachten Verfahrens nicht alle hiervon betroffenen Unterhaltsschuldner, aber doch einzelne (nicht nur kleine) Gruppen von ihnen in der beschriebenen Weise benachteiligt, sofern diese sich tatbestandlich von den übrigen abgrenzen lassen; der Vorteil der Typisierung kann eine teilweise benachteiligende Regelung nur rechtfertigen, wenn von der Benachteiligung nicht ganze Personengruppen betroffen sind (BGH, FamRZ 1983, 40, 43 m.w.N.), und mindert sich auf 0, wenn die nachteilig Betroffenen ihrerseits von einer typisierenden Regelung erfasst (d.h.: von der generellen Regelung ausgenommen) werden könnten.
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
    Auch schon vor Inkrafttreten dieser Regelung entsprach es (zunächst) ganz herrschender Meinung, dass zur Sicherung des Mindestbedarfs nach § 1610 Abs. 3 BGB (also des Regelbedarfs nach der Regelunterhalt-Verordnung) auch das Kindergeld einzusetzen war (BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705; FamRZ 1992, 539; 1987, 270 - Zählkindvorteil; noch weiter gehend FamRZ 1991, 182, 184; 1992, 1064, 1065: Einkommenszurechnung des Kindergeldes außerhalb eines Mangelfalles; vgl. auch die Anm. C zur Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.1996).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89

    Sozialhilfebedürftigkeit als Folge der Unterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
    Eine verfassungswidrige Überforderung könnte damit nur verbunden sein, wenn er durch die Zahlung des Unterhalts selbst in wirtschaftliche Not gerät (vgl. BGH, FamRZ 1990, 849, 850).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Zählkindvorteils

  • OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01

    Verfassungsmäßigkeit; Unterhaltstitelanpassungsgesetz; Vereinfachtes Verfahren;

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 29/81

    Unzulässigkeit der Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG durch den Rechtspfleger

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 8 UF 46/01

    Anrechnung des Kindergeldes bei der Bemessung des Unterhalts

  • Drs-Bund, 17.12.1997 - BT-Drs 13/9561
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 11/01

    Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. November 2001 (16 WF 492/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 3/02
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. November 2001 (16 WF 492/01) -.
  • BVerfG, 21.09.2005 - 1 BvL 5/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anpassung von Unterhaltstiteln an die Neuregelung der

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. November 2001 (16 WF 492/01) -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht